Liebe Tierbesitzerin, lieber Tierbesitzer,
Im Kreis Recklinghausen besteht eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht durch einen Chip. Halter, die ihre Katze oder ihren Kater außerhalb der Wohnung frei laufen lassen, sind verpflichtet, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
- -> Die Katzen/ Kater müssen mit Beginn der Geschlechtsreife ab einem Alter von ca. sechs Monaten kastriert werden.
- -> Die Halter müssen ihre Katzen kennzeichnen lassen. Die Kennzeichnung soll mit einem Mikrochip erfolgen.
- -> Die Verordnung gilt auch für Personen, die frei laufende oder wilde Katzen regelmäßig füttern.
- -> Die Kosten der Kastration durch den Tierarzt trägt der Katzenhalter.
- -> Verstöße werden ab 1. Juli 2012 mit einem Bußgeld geahndet.
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Flyer Initiative Katzenschutz Seite 1
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